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ÜBERSICHT
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ausschreibungs-abc
Preisliste
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Gliederung AGB
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Vergabeplattform ausschreibungs-abc (Stand: April 2010)

Die Vergabeplattform ausschreibungs-abc wird von der Vergabe24 GmbH betrieben und über das Vergabeportal Vergabe24 (www.vergabe24.de) zugänglich gemacht. Dies erfolgt namens und im Auftrag der Ausschreibungsdienste

  • bi medien GmbH, Faluner Weg 33, 24109 Kiel
  • Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH, Höherweg 278, 40231 Düsseldorf
  • DVZ-VERLAGS-GmbH, Daniel-Vorländer-Straße 6, 06120 Halle (Saale)
  • Gisela Husemann Verlag Wartburgstraße 6, 99817 Eisenach
  • Sächsisches Druck- und Verlagshaus AG, Tharandter Straße 23 - 33, 01159 Dresden
  • Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart
  • Verlag Bayerische Staatszeitung GmbH, Herzog-Rudolf-Straße 3, 80539 München
  • Staatsanzeiger Online Logistik GmbH, Prager Straße 1, 82008 Unterhaching
  • Verlag Chmielorz GmbH, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden
§ 1 Geltungsbereich
  1. Diese AGB gelten für die Nutzung der Vergabeplattform ausschreibungs-abc durch Kunden der Ausschreibungsdienste und Besucher dieser Webseiten (im Folgenden: "Nutzer"). Diese umfassen sämtliche Funktionalitäten, Anwendungen und Dienstleistungen, insbesondere die Ausschreibungsrecherche in allen Bezugsformen (einschließlich Test- und Demozugänge), Zustelldienste, die Bestellung und Übermittlung von Bekanntmachungstexten und Vergabeunterlagen, die Nutzung der Software abc-cockpit, sowie die Beteiligung an elektronischen Vergabeverfahren (eVergabe).
  2. Diese AGB gelten nicht für Leistungen für Vergabestellen, insbesondere nicht für die Nutzung der Softwarelösungen für Vergabestellen AI Vergabemanager, abc-connect, abc-upload und e-form. Sie gelten ferner nicht für Leistungen, die ausschließlich einzelne Ausschreibungsdienste außerhalb der Vergabeplattform ausschreibungs-abc erbringen, insbesondere nicht das Produkt "Vergabe24 direkt".
§ 2 Änderung der AGB
  1. Diese AGB unterliegen gelegentlichen Änderungen, welche sich die Ausschreibungsdienste vorbehalten. Änderungen der AGB innerhalb laufender Vertragsbeziehungen werden den Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Dies geschieht durch Einblendung einer entsprechenden Meldung, die unmittelbar nach der Anmeldung des Nutzers bei Vergabe24 angezeigt wird. Die Meldung enthält einen Link, mit dem der Nutzer zu der neuen Fassung gelangt. Durch Anklicken eines entsprechenden Buttons erklärt der Nutzer, dass er die Änderung der AGB zur Kenntnis genommen hat. Wird den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Kenntnisnahme schriftlich widersprochen, so gelten diese als angenommen. Widerspricht der Kunde, bleibt die unveränderte Fassung für sein Vertragsverhältnis gültig; die Ausschreibungsdienste haben in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat ordentlich zu kündigen.
§ 3 Beschreibung der Plattform
  1. Die Vergabeplattform ausschreibungs-abc ermöglicht öffentlichen und privaten Stellen, die Leistungen öffentlich ausschreiben (Vergabestellen), die Übermittlung ihrer Vergabebekanntmachungen an den Ausschreibungsdienst, die Veröffentlichung der Bekanntmachungen, sowie die Bereitstellung der Vergabeunterlagen in elektronischer Form.

    An öffentlichen Ausschreibungen interessierten Unternehmen oder Personen (Bieter) gewährt die Plattform Zugang zu allen Vergabebekanntmachungen und Vergabeunterlagen, welche die Vergabestellen den Ausschreibungsdiensten zur Verfügung stellen. Die Ausschreibungsdienste gewähren Bietern dabei Zugang zu ihren Datenbeständen, die voneinander unabhängig, jedoch auf einer Plattform zusammengefasst sind.

    Für jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Leistungen, die mit einer Nutzung der Daten einhergehen, sind diejenigen Ausschreibungsdienste Vertragspartner des Kunden, deren Datenbestände betroffen sind.
  2. Die Veröffentlichung der Bekanntmachungen und die Bereitstellung aller hiermit verbundenen Dienstleistungen für Bieter und Vergabestellen erfolgt gemäß nachstehender regionaler Zuordnung:
    RegionAusschreibungsdienst
    Baden-WürttembergStaatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH
    BayernVerlag Bayerische Staatszeitung GmbH, vertreten durch Staatsanzeiger Online Logistik GmbH, Prager Straße 1, 82008 Unterhaching
    Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremenbi medien GmbH
    Hessen, Rheinland-Pfalz, SaarlandVerlag Chmielorz GmbH
    Nordrhein-WestfalenDeutsches Ausschreibungsblatt GmbH
    SachsenSächsisches Druck- und Verlagshaus AG
    Sachsen-AnhaltDVZ-VERLAGS-GmbH
    ThüringenGisela Husemann Verlag
    Europa (alle EU-weiten Ausschreibungen aus Österreich, Schweiz und Deutschland)Vergabe24 GmbH
§ 4 Ausschreibungssuche und Zustellservice
  1. Die Leistungen für Bieter umfassen:
    • die Suche nach öffentlichen Ausschreibungen mit der Möglichkeit, Suchprofile zu hinterlegen (abc-online),
    • einen Zustellservice, welcher dem Kunden aktuelle Ausschreibungen nach seinen Profilen per Telefax oder E-Mail übermittelt (abc-service)
    • die Bestellung von Vergabeunterlagen in elektronischer Form oder Papierform
    • das Herunterladen elektronischer Vergabeunterlagen von der Plattform
    • Herunterladen der Bietersoftware abc-cockpit (mit dieser können die Vergabeunterlagen bearbeitet werden). Soweit Vergabestellen die elektronische Angebotsabgabe zulassen, ist diese mit der Software abc-cockpit möglich.
  2. Ausschreibungssuche (abc-online) und Zustellservice (abc-service) werden in folgenden Bezugsformen angeboten:
    Bezugsform verfügbare Regionen Erläuterung
    Ausschreibungssuche
    Jahresabonnement
    alle Regionen pauschales Entgelt pro Jahr;
    bei Bezug als Gesamtabo sind die jeweiligen Ausgaben des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg und der Bayerischen Staatszeitung als Druckstücke inbegriffen
    Ausschreibungssuche
    Halbjahresabo
    alle Regionen
    (nicht als bundesweites Gesamtabo erhältlich)
    pauschales Entgelt pro Halbjahr;
    bei Bezug als Gesamtabo sind die jeweiligen Ausgaben des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg und der Bayerischen Staatszeitung als Druckstücke inbegriffen
    Ausschreibungssuche
    Vierteljahresabo
    Sachsen pauschales Entgelt pro Vierteljahr
    Einzelabruf
    Jahresabonnement
    alle Regionen, außer Bayern (nicht als bundesweites Gesamtabo erhältlich) pauschales Entgelt pro Jahr zzgl. Entgelt pro Abruf;
    bei Region Baden-Württemberg sind die jeweiligen Ausgaben des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg als Druckstücke inbegriffen
    Zustelldienst (per Fax/E-Mail)
    Jahresabonnement
    alle Regionen in Deutschland (nicht als bundesweites Gesamtabo erhältlich) pauschales Entgelt pro Jahr zzgl. Entgelt je übermittelte Ausschreibung;
    bei Region Baden-Württemberg sind die jeweiligen Ausgaben des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg als Druckstücke inbegriffen
    Zustelldienst (per Fax/E-Mail)
    Vierteljahresabo
    alle Regionen in Deutschland außer Sachsen (nicht als bundesweites Gesamtabo erhältlich) pauschales Entgelt ggf. zzgl. Einrichtungsentgelt;
    bei Region Baden-Württemberg sind die jeweiligen Ausgaben des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg als Druckstücke inbegriffen
    Ausschreibungssuche nach Sparten (nur Einzelrubrik i.V.m. CPV-Code oder PLZ-Gebiet) Sachsen pauschales Entgelt pro Jahr
  3. Die Ausschreibungsdienste behalten sich das Recht vor, die angebotenen Leistungen zu modifizieren. Hierüber wird der Kunde unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen informiert. Ziffer 2. Satz 3 bis 7 gelten entsprechend.
§ 5 Vertragsabschluss
  1. Der Nutzer gibt durch Absenden einer Bestellung sein Interesse zum Ausdruck, einen Vertrag über die bestellten Leistungen abschließen zu wollen. Durch Übermittlung der Zugangsdaten für die bestellte Leistung kommt der Vertrag zwischen dem Nutzer und dem/den Ausschreibungsdienst/en zustande. Der Vertragsabschluss steht dabei jedoch unter der aufschiebenden Bedingung, dass das bei Vertragsabschluss fällige Entgelt bei dem jeweiligen Ausschreibungsdienst bzw. dem mit dem Rechnungseinzug beauftragten Dritten eingeht. Mit Eingang der Zahlung wird der Vertrag wirksam und der Kunde hat Anspruch auf Freischaltung seines Zugangs. Bei unentgeltlichen Leistungen (z.B. kostenloser Testzugang) entfällt die aufschiebende Bedingung.
  2. Für die Berechnung von Fristen, Laufzeiten etc. im Rahmen der abgeschlossenen Verträge ist das Datum maßgeblich, an welchem der Vertrag wirksam wird.
  3. Dem Zahlungseingang steht in allen Fällen der Eingang einer Lastschrifteinzugsermächtigung für den jeweiligen Rechnungsbetrag gleich.
  4. Die Ausschreibungsdienste haben das Recht, den Abschluss eines Vertrags über die Gewährung eines kostenlosen Testzugangs zu verweigern, sofern der Nutzer innerhalb der letzten 12 Monate vor der Bestellung bereits einen kostenlosen Testzugang für dieselbe Region genutzt hat.
§ 6 Preise, Inkasso, Zahlungsverzug
  1. Ausschreibungssuche und Zustellservice erfolgen gegen Entgelt. Die aktuellen Preise sind in der Preisliste aufgeführt, die auf dem Portal www.vergabe24.de im Bereich "Bieter" - "Ausschreibungen suchen" unter "ausschreibungs-abc" zu finden ist.
  2. Die Ausschreibungsdienste behalten sich vor, die Entgelte für die Nutzungsverträge zu verändern. Eine Erhöhung des Entgelts wird dem Kunden so rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt, dass eine ordentliche Kündigung des Vertrags möglich ist. Macht der Kunde von der Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch, wird die Preiserhöhung zum angegebenen Termin wirksam.
  3. Die Vergabe24 GmbH ist von den in Ziffer 3.2 genannten Ausschreibungsdiensten ermächtigt, die folgenden Leistungen (einmalige und laufende Entgelte) gegenüber den Kunden im eigenen Namen abzurechnen sowie gerichtlich und außergerichtlich einzuziehen:
    • Ausschreibungssuche (abc-online) für das deutschlandweite Gesamtabo sowie für alle Regionen außer Bayern; für die Regionen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nur, soweit mehrere Regionen abonniert sind;
    • Zustellservice (abc-service) für alle Regionen;
    • Einzelabruf von Ausschreibungen für alle Regionen;
    • Bestellungen von Vergabeunterlagen für alle Regionen außer Bayern.
  4. Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, ist die Vergabe24 GmbH berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren.
§ 7 Nutzung der Vergabeplattform
  1. Die dem Kunden als Nutzer zugewiesene persönliche Kennung (bestehend aus Nutzername und Passwort) ist ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Kunde darf die Kennung Dritten nicht zugänglich oder sonst nutzbar machen. Dritte im Sinne dieses § 7 sind auch Mitarbeiter/innen des Unternehmens des Nutzers, soweit sie nicht in Vertretung für den Nutzer handeln. Sollen mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens die Plattform parallel nutzen können, sind hierfür mehrere Zugänge zu beantragen.
  2. Die dem Nutzer zugänglichen Daten und Dokumente sind nur für seinen eigenen persönlichen, dienstlichen oder beruflichen Gebrauch bestimmt. Nur zu diesem Zwecke dürfen einzelne Vervielfältigungen angefertigt werden. Bekanntmachungstexte und Vergabeunterlagen dürfen Dritten nicht in einer Weise nutzbar oder zugänglich gemacht werden, die diesem Dritten den Abschluss eines entgeltlichen Abonnements erspart; dies gilt insbesondere gegenüber mit dem Unternehmen des Nutzers verbundenen Unternehmen. Die elektronischen Dokumente/ Bekanntmachungstexte dürfen daher nicht wiederholt und systematisch in eine Datenbank oder ein Netzwerk eingestellt werden, welche(s) Dritten zugänglich ist, die nach Bekanntmachungstexten und/oder Vergabeunterlagen recherchieren möchten. Ebenso unzulässig ist es, die Dokumente/Bekanntmachungstexte wiederholt und systematisch an solche Dritte zu übersenden.
  3. Sofern der Nutzer die Bestimmungen der Ziffern 7.1 oder 7.2 missachtet, ist der Ausschreibungsdienst berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und den Zugang zur Plattform zu sperren. Darüber hinaus schuldet der Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Betrages aller Produkte und Leistungen, die er im betroffenen Kalenderjahr über die Vergabeplattform bezogen hat. Dem Nutzer verbleibt dabei die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden sei.
  4. Um einer missbräuchlichen Nutzung der Plattform vorzubeugen, kann der Ausschreibungsdienst eine ungewöhnlich intensive Nutzung der Plattform beobachten und ggf. unterbinden. Da auf der Plattform Bekanntmachungen für alle Branchen veröffentlicht werden, hat der Nutzer in der Regel kein Interesse an allen Bekanntmachungen. Eine ungewöhnlich intensive Nutzung liegt vor, wenn der Nutzer
    • wenigstens einmal pro Woche branchenunabhängig den kompletten Bestand an Bekanntmachungen, der für eine bestimmte Region bereitgestellt wurde, aufruft; oder
    • regelmäßig über eine Zeitraum von 4 Wochen innerhalb einer Woche mehr als 100 Ausschreibungen aufruft und die durchschnittliche Zeit zum Aufruf einer Bekanntmachung weniger als 30 Sekunden beträgt.
    In beiden Fällen besteht der Verdacht, dass der Nutzer gegen Ziffer 7.1 oder 7.2 verstößt. Sodann darf der Ausschreibungsdienst das Nutzerverhalten über einen Zeitraum von 3 Monaten protokollieren. Stellt der Ausschreibungsdienst hierbei ein vergleichbares Nutzerverhalten fest, gibt er dem Nutzer Gelegenheit, binnen 14 Kalendertagen nachzuweisen, dass die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung nach Ziffer 7.1 oder 7.2 nicht besteht. Erfolgt dieser Nachweis nicht, kann der Ausschreibungsdienst das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und den Zugang zur Plattform sperren. Vom Nutzer bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall nicht erstattet, auch soweit sie künftige Zeiträume betreffen.
  5. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die zu Vergabe24 gehörenden Webseiten oder deren Inhalte nicht mittels eines Hyperlinks in einem Teilfenster (Frame) eingebunden oder dargestellt werden.
  6. Der Nutzer hat sämtliche Dateien, die er an oder über die Plattform übermittelt, zuvor mit einem aktuellen Prüfprogramm auf Bestandteile zu untersuchen, die Computer oder Software beschädigen oder deren Sicherheit beeinträchtigen können (insbes. Viren, Würmer, trojanische Pferde). Es dürfen nur solche Dateien übermittelt werden, die hiervon frei sind.
§ 8 Bestellung von Vergabeunterlagen
  1. Die über Vergabe24 bestellbaren Vergabeunterlagen stellen Vergabestellen zur Verfügung; sie sind für Inhalt und Vollständigkeit der Vergabeunterlagen ausschließlich verantwortlich. Die elektronischen Vergabeunterlagen sind inhaltlich identisch mit den in Papierform ausgelieferten und können zur Erstellung eines Angebotes genutzt werden. Falls eine digitale Angebotsabgabe möglich ist, können die elektronischen Vergabeunterlagen zusätzliche, für die digitale Angebotsabgabe notwendige, Dateien enthalten. Vervielfältigung und Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nach Maßgaben der jeweiligen Vergabestelle durch die Vergabestelle, durch einen Ausschreibungsdienst oder durch Dritte.
  2. Die Bestellung von Vergabeunterlagen in elektronischer Form und Papierform über die Vergabeplattformen ist allen Kunden der Ausschreibungsdienste möglich, die elektronische Produkte beziehen. Erforderlich ist die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung zugunsten des jeweiligen Ausschreibungsdienstes bzw. dem mit dem Rechnungseinzug beauftragten Dritten für ein inländisches Bankkonto.
  3. Die Entgelte für den Bezug und die möglichen Varianten der Vergabeunterlagen (Papierform, elektronische Form, Mischformen) legen die Vergabestellen fest (§ 20 VOB, VOL), sie werden in der Bekanntmachung veröffentlicht. Sofern ein Ausschreibungsdienst von einer Vergabestelle mit Auslieferung und Abrechnung der Vergabeunterlagen beauftragt ist, ist der Ausschreibungsdienst im Bekanntmachungstext als Bestelladresse angegeben. In diesen Fällen schließt der Besteller mit Bestellung der Vergabeunterlagen einen Liefervertrag mit dem Ausschreibungsdienst. Der angefallene Betrag wird nach Bestellung der Vergabeunterlagen in Rechnung gestellt.
  4. Die Vergabeunterlagen stehen Kunden komplett oder in Teilen unentgeltlich zur Einsichtnahme zur Verfügung. Diese kostenfreie Voransicht ist für die tatsächliche Anfertigung von Angeboten weder vorgesehen noch geeignet. Sollte der Kunde diese Voransicht für andere Zwecke als die bloße Einsichtnahme verwenden, übernehmen die Ausschreibungsdienste keine Haftung.

    In Abweichung zu Ziffer 7.2 dürfen heruntergeladene Vergabeunterlagen vervielfältigt werden, um diese Angehörigen des eigenen Unternehmens oder Dritten zur Verfügung zu stellen, deren Beteiligung an dem Ausschreibungsverfahren (z.B. als Planer oder Subunternehmer) vorgesehen ist.
  5. Die elektronischen Vergabeunterlagen können verschiedene Dateiformate enthalten; in der Regel PDF und Microsoft-Office Dateien. Die Bearbeitung von GEAB Dateien ist mit der Bietersoftware abc-cockpit möglich.
§ 9 Bietersoftware abc-cockpit
  1. Die Bietersoftware abc-cockpit ermöglicht die Verwaltung der Vergabeunterlagen und die elektronische Angebotsabgabe, sofern die Vergabestelle diese zulässt. Zur elektronischen Angebotsabgabe ist in der Regel eine sog. fortgeschrittene elektronische Signatur erforderlich und ausreichend. abc-cockpit unterstützt die fortgeschrittene elektronische Signatur der S-Trust. Weitere Informationen und eine Bestellmöglichkeit hält S-Trust unter http://www.s-trust.de/evergabe-fortgeschritten bereit. Das Herunterladen und Benutzen des abc-cockpit zum Anschauen, Bearbeiten und Ausdrucken der Vergabeunterlagen ist ohne elektronische Signatur möglich.
  2. abc-cockpit kann von der Vergabeplattform ausschreibungs-abc und von dem Vergabeportal Vergabe24 heruntergeladen werden. Dabei sind die Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen des Herstellers zu akzeptieren. Die Software ist auf dem Arbeitsplatzrechner zu installieren, mit dem Vergabeunterlegen heruntergeladen werden sollen. Updates von "abc-cockpit" werden automatisiert beim Aufruf der Software über die Vergabeplattform durchgeführt. Mit dem Herunterladen der Software schließt der Kunde einen Softwaremietvertrag mit der Vergabe24 GmbH.
  3. Die Nutzung der Bietersoftware abc-cockpit (einschließlich Updates) ist für die Teilnahme an beschränkten Ausschreibungen, freihändigen Vergaben, nichtoffenen Verfahren (EU) und Verhandlungsverfahren (EU) kostenfrei. Im Übrigen ist die Nutzung kostenpflichtig, die aktuellen Preise sind in der Preisliste aufgeführt, die auf dem Portal www.vergabe24.de im Bereich "Bieter" - "Ausschreibungen suchen" unter der jeweiligen Region zu finden ist.
§ 10 Gewährleistung/Haftung
  1. Die Vergabeplattform ausschreibungs-abc ist grundsätzlich rund um die Uhr verfügbar. Die eingesetzten Server werden regelmäßig und sorgfältig gesichert. Gleichwohl kann aus technischen Gründen keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Vergabeplattform jederzeit oder zu bestimmten Zeiten zur Verfügung steht. Insbesondere wird im Falle von Störungen, Unterbrechung oder eines etwaigen Ausfalls von ausschreibungs-abc keine Gewähr übernommen. Entgelt anteile wegen Ausfallzeiten werden nur erstattet, soweit diese 72 Stunden überschreiten und der Kunde auf sein Verlangen hin nicht ersatzweise mit der/den Printausgabe/n für die abonnierte Region beliefert wird.
  2. Soweit die Kunden über die Vergabeplattform Daten - gleich in welcher Form - übermitteln, sollte der Kunde Sicherheitskopien anfertigen. Eine Haftung für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste ist ausgeschlossen. Im Übrigen bestimmt sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Die Ausschreibungsdienste haften gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden nur, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder fahrlässige Verletzung vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) verursacht haben. Im Falle fahrlässiger Pflichtverletzung der Ausschreibungsdienste oder ihrer Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für zugesicherte Eigenschaften und Garantien, bleibt hiervon unberührt. Für zurechenbare Schäden aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften die Ausschreibungsdienste unbeschränkt. Im Übrigen haften die Ausschreibungsdienste nach den gesetzlichen Vorschriften.
  4. Die Ausschreibungsdienste übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihnen übermittelten Informationen. Gleiches gilt für die Rechtzeitigkeit der Veröffentlichung, soweit diese auftragsgemäß erfolgt.
  5. Die Ausschreibungsdienste sind berechtigt, die Vergabeplattform zum Zwecke der Wartung vorübergehend abzuschalten. Ansprüche des Kunden deswegen sind ausgeschlossen, sofern die Ausfallzeit je Kalenderquartal weniger als 72 Stunden beträgt.
  6. Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen 10 Tagen nach der Leistungserbringung mindestens in Textform angezeigt werden. Dies gilt nicht für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.
§ 11 Datenschutz
  1. Die Ausschreibungsdienste weisen gemäß § 33 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass die Nutzerdaten in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Personenbezogene Daten, die die Ausschreibungsdienste im Rahmen ihrer Registrierung oder auf andere Weise erhalten haben, werden die Ausschreibungsdienste nicht an Dritte weitergeben. Hiervon ausgenommen ist die Weitergabe an mit der Erfüllung an Vertragspflichten beauftragte Dritte, die ausschließlich zu diesem Zwecke erfolgt.
  2. Mit der Bietersoftware abc-cockpit abgegebene elektronische Angebote gehen elektronisch signiert, verschlüsselt und über eine verschlüsselte Leitung in ein gesichertes virtuelles Postfach (Governikus), auf welches weder die Vergabe24 GmbH noch die Ausschreibungsdienste Zugriff haben. Eine Weiterleitung an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
  1. Jahresabonnementverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie sind ordentlich kündbar zum Kalenderjahresende, wobei die Kündigung jeweils spätestens am 30. November des Kalenderjahres einzugehen hat. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf des auf die Bestellung folgenden Kalenderjahres möglich.
  2. Halbjahresabonnements können zum Ende des auf die Bestellung folgenden Kalenderhalbjahres gekündigt werden, wobei die Kündigung am 31. Mai bzw. 30. November eingegangen sein muss. Vor dem Kalenderhalbjahr liegende Zeiträume werden anteilig berechnet. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Abonnement jeweils um ein weiteres Kalenderhalbjahr.
  3. Vierteljahresabonnements können zum Ende des auf die Bestellung folgenden Kalenderquartals gekündigt werden, wobei die Kündigung einen Monat vor dessen Ablauf eingegangen sein muss. Vor dem Kalenderquartal liegende Zeiträume werden anteilig berechnet. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Abonnement jeweils um ein weiteres Quartal.
  4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang der Kündigung bei dem/den Vertragspartner/n oder dem Vergabe24 Kundenservice (Halle/Saale) an. Ist eine der abonnierten Regionen das Bundesland Bayern, ist die Kündigung zusätzlich an die Staatsanzeiger Online Logistik GmbH zur richten. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist das Datum maßgeblich, an dem die letzte Kündigung eingeht.
  5. Mit der Kündigung des Abonnements wird gleichzeitig der Nutzungsvertrag für "abc-cockpit" zum Ende des laufenden Kalenderjahres gekündigt. Der Abonnent hat die Möglichkeit, seine Berechtigung zum Herunterladen der Vergabeunterlagen jederzeit zu beenden. In diesem Fall wird gleichzeitig der Nutzungsvertrag für "abc-cockpit" zum Ende des laufenden Kalenderjahres gekündigt.
§ 13 Widerrufsrecht
  1. Der Kunde, der Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann den abgeschlossenen Vertrag innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab dem Tag des Vertragsabschlusses widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform an den Ausschreibungsdienst.
§ 14 Sonstiges
  1. Die Ausschreibungsdienste sind berechtigt, mit der Erbringung einzelner Leistungen (z.B. Abonnentenverwaltung, Inkasso, Druck- und Logistikdienstleistungen) Dritte zu beauftragen. Dabei stellen sie sicher, dass die Regelung über den Datenschutz beachtet und die Erfüllung der Vertragspflichten gewährleistet wird.
  2. Auf die vorliegenden AGB sowie das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Ausschreibungsdienst findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Regelungen des UN-Kaufrechts gelten nicht.
  3. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Ausschreibungsdienstes, mit dem das Vertragsverhältnis besteht. Besteht ein Vertragsverhältnis mit mehreren Ausschreibungsdiensten, ist Gerichtsstand der Sitz der Vergabe24 GmbH.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem mit der unwirksamen Bestimmung erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.